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28.12.2017
Genehmigung des Bauantrags von der Kreisverwaltung ist da!
Heute kam per Einschreiben das sog. Übergabeschreiben der Kreisverwaltung bzw. des Kreisausschusses. Sprich, die Genehmigung der Baubehörde auf Kreisebene. Da wir ein vereinfachtes Bauantragsverfahren nach §56 HBO haben, ist eine Genehmigung nicht nötig, deshalb heißt das Schreiben auch nicht so.
Jetzt fehlt noch die Rückmeldung von der Gemeinde und dann ist dieser Baustein auch erledigt.
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